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KI-Transparenz-Erklärung

Diese Erklärung setzt die Transparenz­pflichten der Verordnung (EU) 2024/1689 (EU-KI-VO / AI Act) um, insbesondere Art. 50 (Transparenz­pflichten für bestimmte KI-Systeme) und Art. 26 (Pflichten der Betreiber von Hochrisiko-KI-Systemen). Stand: April 2026.

1. Hinweis nach Art. 50 Abs. 1 EU-KI-VO

Sie interagieren mit einem KI-System. Aequitas AI ist ein KI-gestütztes Werkzeug zur Recherche, Lern- und Entwurfs­unterstützung im juristischen Bereich.

Sämtliche Ausgaben des Systems sind maschinell generiert und können inhaltliche Fehler, Halluzinationen, veraltete Rechtslage oder fehlerhafte Zitate enthalten. Die Ausgaben stellen keine Rechts­dienstleistung im Sinne von § 2 RDG dar und ersetzen weder die anwaltliche Beratung noch das eigenständige juristische Urteil. Eine fachliche Prüfung jeder Ausgabe vor Verwendung gegenüber Dritten (Mandanten, Gerichten, Behörden, Prüfungs­ämtern) ist verpflichtend.

2. Eingesetzte KI-Modelle (Stand 04/2026)

Aequitas AI nutzt allgemeine KI-Modelle (GPAI) folgender Anbieter. Welches Modell für eine konkrete Anfrage verwendet wird, wird in der Antwort­ansicht (Modell-Picker und Antwort-Metadaten) ausgewiesen. Der Nutzer kann das Standard­modell in den Einstellungen wechseln.

  • OpenAI — Modelle der GPT-Familie (z. B. GPT-5.4 Standard und Mini). Eingesetzt für: Standard-Antworten, Klausur-Test, Chat-Suggestions, Norm-Anreicherung.
  • Anthropic — Modelle der Claude-Familie (z. B. Claude 4.7 Sonnet, Opus). Eingesetzt für: lange Gutachten-Skizzen, Streitstand-Analyse, juristische Tiefenfragen.
  • Perplexity — Sonar-Modelle. Eingesetzt ausschließlich im Deep-Research- und Web-Recherche-Modus zur Anbindung externer Suchquellen.

Mit allen drei Anbietern bestehen Verträge zur Daten-Nicht-Verwendung zu Trainings­zwecken (Stand 04/2026). Die jeweils aktuellen Vertrags­konstellationen und Speicherdauern sind in der Datenschutz­erklärung Ziffer 6 und in der AV-Vertrags-Vorlage aufgeführt.

3. Rolle nach EU-KI-VO

Aequitas AI ist primär ein interaktives KI-System mit Transparenz­pflichten nach Art. 50 KI-VO. Die Plattform trifft keineeigenen Entscheidungen mit Rechts­wirkung gegenüber Dritten und ist nicht für die unmittelbare Anwendung in Gerichts- oder Behörden­entscheidungen vorgesehen.

Wird das System von einem Nutzer gleichwohl als Werkzeug zur Unterstützung rechts­anwendender Tätigkeiten eingesetzt (z. B. zur Vorbereitung gerichtlicher oder behördlicher Entscheidungen), kann es im konkreten Anwendungs­fall in den Bereich von Anhang III Nr. 8 lit. a EU-KI-VO fallen (Hochrisiko-KI-System „Rechtspflege und demokratische Prozesse"). Für diese Konstellationen

  • treffen den Nutzer als „Betreiber" die Pflichten aus Art. 26 KI-VO,
  • müssen Anweisungen zur menschlichen Aufsicht (Art. 14 KI-VO) eingehalten werden,
  • ist eine Grund­rechte-Folgen­abschätzung gem. Art. 27 KI-VO durchzuführen,
  • sind Protokollierungs- und Informations­pflichten gegenüber den Betroffenen zu beachten.

Die einschlägigen Pflichten sind seit dem 2. August 2026 unmittelbar anwendbar. Der Anbieter unterstützt Kunden im Anwaltsbereich auf Anfrage mit ergänzenden Informationen und Vertrags­ergänzungen für diese Konstellation (kontakt@aequitas-ai.de).

4. Risiko­minderung und Qualitäts­sicherung

  • Mehrstufige Pipeline: Anfragen durchlaufen — je nach Modul — eine Standard-Erstellung, einen Revisor mit Streitstand- und Gegenmeinungs-Prüfung sowie eine Qualitäts­stufe (QA), die zitierte Normen gegen die Gesetzes-Datenbank des Bundesministeriums der Justiz (gesetze-im-internet.de) abgleicht.
  • Norm-Verifikation: §- und Art.-Zitate werden gegen eine kuratierte BMJ-Datenbank gegen­geprüft. Halluzinierte Norm-Zitate können dadurch reduziert, aber nicht vollständig ausgeschlossen werden.
  • Quellen­darstellung: Antworten enthalten — soweit möglich — Hinweise auf konkrete Rechts­quellen, Aktenzeichen oder Fundstellen.
  • Logging: Anfragen, Antworten und Modell-Metadaten werden je Nutzer­konto protokolliert (Art. 12 KI-VO). Der Nutzer kann seine Logs jederzeit selbst exportieren oder löschen.
  • Menschliche Aufsicht (Art. 14 KI-VO): Jede Ausgabe kann vom Nutzer verworfen, korrigiert oder neu generiert werden. Es gibt keinen automatisierten Versand und keine automatisierte Erstellung von Dokumenten ohne Bestätigung.

5. Vorfall­meldung

Wenn Sie durch eine KI-Ausgabe einen schwerwiegenden Vorfall vermuten — insbesondere eine grob falsche rechtliche Aussage mit Schadens­potenzial, eine Diskriminierung, eine Verletzung Ihrer Rechte oder ein Sicherheits­problem — bitten wir um unverzügliche Mitteilung an kontakt@aequitas-ai.de (Betreff: „AI-Vorfall"). Wir bestätigen den Eingang innerhalb von 72 Stunden, führen eine Sachverhalts­aufklärung durch und melden den Vorfall — sofern erforderlich — der zuständigen Markt­überwachungs­behörde nach Art. 73 KI-VO.

6. Rechte nach Art. 26 EU-KI-VO

Personen, die durch die Verwendung eines Hochrisiko-KI-Systems betroffen sind, können eine Erläuterung wesentlicher Elemente einer KI-gestützten Entscheidung verlangen, soweit eine solche Entscheidung getroffen wurde. Da Aequitas AI keine eigenen Entscheidungen trifft, ist diese Pflicht in der Regel beim Nutzer (Betreiber) zu erfüllen, der die Plattform einsetzt. Für Auskünfte über die System­funktionalität wenden Sie sich an den Anbieter.

7. Ihre Verantwortung als Nutzer

  • Prüfen Sie jede Ausgabe vor der Verwendung gegenüber Dritten.
  • Geben Sie keine Inhalte ein, die Sie nicht eingeben dürfen — insbesondere keine Mandanten-Klar­namen oder besondere Kategorien personen­bezogener Daten ohne ausreichende Rechts­grundlage und Pseudonymisierung.
  • Dokumentieren Sie die Verwendung der Ausgaben in Ihrer Akte.
  • Beachten Sie bei berufs­rechtlichen Pflichten zusätzlich §§ 43a, 43e BRAO sowie § 203 StGB.

8. Änderungen dieser Erklärung

Diese Erklärung wird angepasst, wenn neue Modelle integriert werden, sich Verarbeitungs­zwecke verändern oder regulatorische Vorgaben ergänzt werden. Wesentliche Änderungen werden im Cookie-/Consent-Banner erneut zur Kenntnis vorgelegt.