KI-Transparenz-Erklärung
Diese Erklärung setzt die Transparenzpflichten der Verordnung (EU) 2024/1689 (EU-KI-VO / AI Act) um, insbesondere Art. 50 (Transparenzpflichten für bestimmte KI-Systeme) und Art. 26 (Pflichten der Betreiber von Hochrisiko-KI-Systemen). Stand: April 2026.
1. Hinweis nach Art. 50 Abs. 1 EU-KI-VO
Sie interagieren mit einem KI-System. Aequitas AI ist ein KI-gestütztes Werkzeug zur Recherche, Lern- und Entwurfsunterstützung im juristischen Bereich.
Sämtliche Ausgaben des Systems sind maschinell generiert und können inhaltliche Fehler, Halluzinationen, veraltete Rechtslage oder fehlerhafte Zitate enthalten. Die Ausgaben stellen keine Rechtsdienstleistung im Sinne von § 2 RDG dar und ersetzen weder die anwaltliche Beratung noch das eigenständige juristische Urteil. Eine fachliche Prüfung jeder Ausgabe vor Verwendung gegenüber Dritten (Mandanten, Gerichten, Behörden, Prüfungsämtern) ist verpflichtend.
2. Eingesetzte KI-Modelle (Stand 04/2026)
Aequitas AI nutzt allgemeine KI-Modelle (GPAI) folgender Anbieter. Welches Modell für eine konkrete Anfrage verwendet wird, wird in der Antwortansicht (Modell-Picker und Antwort-Metadaten) ausgewiesen. Der Nutzer kann das Standardmodell in den Einstellungen wechseln.
- OpenAI — Modelle der GPT-Familie (z. B. GPT-5.4 Standard und Mini). Eingesetzt für: Standard-Antworten, Klausur-Test, Chat-Suggestions, Norm-Anreicherung.
- Anthropic — Modelle der Claude-Familie (z. B. Claude 4.7 Sonnet, Opus). Eingesetzt für: lange Gutachten-Skizzen, Streitstand-Analyse, juristische Tiefenfragen.
- Perplexity — Sonar-Modelle. Eingesetzt ausschließlich im Deep-Research- und Web-Recherche-Modus zur Anbindung externer Suchquellen.
Mit allen drei Anbietern bestehen Verträge zur Daten-Nicht-Verwendung zu Trainingszwecken (Stand 04/2026). Die jeweils aktuellen Vertragskonstellationen und Speicherdauern sind in der Datenschutzerklärung Ziffer 6 und in der AV-Vertrags-Vorlage aufgeführt.
3. Rolle nach EU-KI-VO
Aequitas AI ist primär ein interaktives KI-System mit Transparenzpflichten nach Art. 50 KI-VO. Die Plattform trifft keineeigenen Entscheidungen mit Rechtswirkung gegenüber Dritten und ist nicht für die unmittelbare Anwendung in Gerichts- oder Behördenentscheidungen vorgesehen.
Wird das System von einem Nutzer gleichwohl als Werkzeug zur Unterstützung rechtsanwendender Tätigkeiten eingesetzt (z. B. zur Vorbereitung gerichtlicher oder behördlicher Entscheidungen), kann es im konkreten Anwendungsfall in den Bereich von Anhang III Nr. 8 lit. a EU-KI-VO fallen (Hochrisiko-KI-System „Rechtspflege und demokratische Prozesse"). Für diese Konstellationen
- treffen den Nutzer als „Betreiber" die Pflichten aus Art. 26 KI-VO,
- müssen Anweisungen zur menschlichen Aufsicht (Art. 14 KI-VO) eingehalten werden,
- ist eine Grundrechte-Folgenabschätzung gem. Art. 27 KI-VO durchzuführen,
- sind Protokollierungs- und Informationspflichten gegenüber den Betroffenen zu beachten.
Die einschlägigen Pflichten sind seit dem 2. August 2026 unmittelbar anwendbar. Der Anbieter unterstützt Kunden im Anwaltsbereich auf Anfrage mit ergänzenden Informationen und Vertragsergänzungen für diese Konstellation (kontakt@aequitas-ai.de).
4. Risikominderung und Qualitätssicherung
- Mehrstufige Pipeline: Anfragen durchlaufen — je nach Modul — eine Standard-Erstellung, einen Revisor mit Streitstand- und Gegenmeinungs-Prüfung sowie eine Qualitätsstufe (QA), die zitierte Normen gegen die Gesetzes-Datenbank des Bundesministeriums der Justiz (gesetze-im-internet.de) abgleicht.
- Norm-Verifikation: §- und Art.-Zitate werden gegen eine kuratierte BMJ-Datenbank gegengeprüft. Halluzinierte Norm-Zitate können dadurch reduziert, aber nicht vollständig ausgeschlossen werden.
- Quellendarstellung: Antworten enthalten — soweit möglich — Hinweise auf konkrete Rechtsquellen, Aktenzeichen oder Fundstellen.
- Logging: Anfragen, Antworten und Modell-Metadaten werden je Nutzerkonto protokolliert (Art. 12 KI-VO). Der Nutzer kann seine Logs jederzeit selbst exportieren oder löschen.
- Menschliche Aufsicht (Art. 14 KI-VO): Jede Ausgabe kann vom Nutzer verworfen, korrigiert oder neu generiert werden. Es gibt keinen automatisierten Versand und keine automatisierte Erstellung von Dokumenten ohne Bestätigung.
5. Vorfallmeldung
Wenn Sie durch eine KI-Ausgabe einen schwerwiegenden Vorfall vermuten — insbesondere eine grob falsche rechtliche Aussage mit Schadenspotenzial, eine Diskriminierung, eine Verletzung Ihrer Rechte oder ein Sicherheitsproblem — bitten wir um unverzügliche Mitteilung an kontakt@aequitas-ai.de (Betreff: „AI-Vorfall"). Wir bestätigen den Eingang innerhalb von 72 Stunden, führen eine Sachverhaltsaufklärung durch und melden den Vorfall — sofern erforderlich — der zuständigen Marktüberwachungsbehörde nach Art. 73 KI-VO.
6. Rechte nach Art. 26 EU-KI-VO
Personen, die durch die Verwendung eines Hochrisiko-KI-Systems betroffen sind, können eine Erläuterung wesentlicher Elemente einer KI-gestützten Entscheidung verlangen, soweit eine solche Entscheidung getroffen wurde. Da Aequitas AI keine eigenen Entscheidungen trifft, ist diese Pflicht in der Regel beim Nutzer (Betreiber) zu erfüllen, der die Plattform einsetzt. Für Auskünfte über die Systemfunktionalität wenden Sie sich an den Anbieter.
7. Ihre Verantwortung als Nutzer
- Prüfen Sie jede Ausgabe vor der Verwendung gegenüber Dritten.
- Geben Sie keine Inhalte ein, die Sie nicht eingeben dürfen — insbesondere keine Mandanten-Klarnamen oder besondere Kategorien personenbezogener Daten ohne ausreichende Rechtsgrundlage und Pseudonymisierung.
- Dokumentieren Sie die Verwendung der Ausgaben in Ihrer Akte.
- Beachten Sie bei berufsrechtlichen Pflichten zusätzlich §§ 43a, 43e BRAO sowie § 203 StGB.
8. Änderungen dieser Erklärung
Diese Erklärung wird angepasst, wenn neue Modelle integriert werden, sich Verarbeitungszwecke verändern oder regulatorische Vorgaben ergänzt werden. Wesentliche Änderungen werden im Cookie-/Consent-Banner erneut zur Kenntnis vorgelegt.